Sachverständiger Immobilienbewertung
Person
Kai Birgfeld ist als Sachverständiger bzw. Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt durch die Industrie- und Handelskammer IHK Südwestsachsen Chemnitz Plauen Zwickau, Sachgebiet "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken", das heißt für die Immobilienbewertung oder Bewertung von Immobilien.
Er hat einen Abschluss als "Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten", DIA an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br., erworben,
ist Mitglied im Ring Deutscher Makler, Verband der Immobilienberufe und Hausverwalter e.V., Landesverband Sachsen, mit Sitz in Dresden, dort für die inhaltliche Betreuung des Internetauftrittes des RDM Landesverbandes Sachsen e.V. zuständig,
und vom Regierungspräsidium Chemnitz in den Gutachterausschuß Landkreis Aue-Schwarzenberg bestellt, jetzt Erzgebirgskreis.
Herr Birgfeld wurde als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bzw. Gutachter im Jahr 2005 als Mitglied im Bundesverband BVS und Landesverband Sachsen öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. LVS Dresden aufgenommen.
Person
Aktuell
Aktuell
Büro
Das Sachverständigenbüro Kai Birgfeld befindet sich im Zentrum der Stadt 08280 Aue-Bad Schlema, eine Große Kreisstadt im Landkreis Erzgebirgskreis. Nächste größere Städte sind Chemnitz, Plauen, Zwickau, auch Dresden, die Landeshauptstadt von Sachsen und Leipzig sind nicht weit, angrenzende Städte sind Lauter, Lößnitz, Schneeberg, Schwarzenberg, der Städtebund Silberberg.
Die günstige Lage gestattet die komfortable Anreise mit verschiedenen Verkehrsmitteln, der Postplatz, Knotenpunkt des ÖPNV im Landkreis Aue-Schwarzenberg, liegt in unmittelbarer Nähe, PKW-Stellplätze befindet sich direkt am Haus.
Büro
Bahnhofstraße 16 - 08280 Aue-Bad Schlema Tel.: 03771/55 35 54 Fax: 03771/55 35 55 Autor: Kai Birgfeld Kai Birgfeld
Gutachten
Das Sachverständigenbüro Kai Birgfeld präsentiert sich auf diesen Seiten als Partner im Bereich der Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien sowie Erstattung entsprechender Gutachten, den sogenannten Wertgutachten.
Die Immobilienbewertung, auch Grundstücksbewertung oder Hausbewertung, gewinnt in Zeiten wachsender Sensibilität für Preis und Leistung zunehmend an Bedeutung.
Als Gutachter stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung und freue mich, Sie demnächst zu einem Gespräch begrüßen zu dürfen.
Kai Birgfeld.
Willkommen
Leistungen
Wertermittlung bzw. Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke verschiedener Nutzungen, z.B. Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Wohnhaus, Geschäftshaus, Gewerbe, Industrie, Hotel und Gaststätte, Rechte und Belastungen, z.B. Erbbaurecht, Wohnungsrecht, Wegerecht und Leitungsrecht, Nießbrauch, Baulast
und dokumentieren das Ergebnis dieser Bewertung, den Verkehrswert, nachvollziehbar in einem entsprechenden Gutachten, d.h. Verkehrswertgutachten, Wertgutachten oder Hausgutachten genannt.
Leistungen.
Es handelt sich nicht um Leistungen eines Bausachverständigen, jedoch ziehen wir auf Wunsch Gutachter bzw. Sachverständige weiterer Sachgebiete, z.B. Bausachverständige ein.
Auftraggeber
Zu unseren Auftraggebern gehören Amtsgericht (Aue, Auerbach, Hohenstein-Ernstthal, Plauen, Stollberg, Chemnitz, Zwickau), Landgericht (Chemnitz, Dresden, Görlitz, Plauen, Zwickau), Behörden, private Auftraggeber, Staatsbetrieb, Stadt und Gemeinde, städtische Gesellschaft, Steuerberater, Rechtsanwalt.
Auftraggeber
Informationen
Öffentliche Bestellung von Sachverständigen bzw. Gutachtern
Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen nach § 36 Gewerbeordnung dient dazu, Gerichten, Behörden, der Wirtschaft
und der Allgemeinheit besonders zuverlässige und glaubwürdige sowie auf einem bestimmten Gebiet besonders sachkundige und erfahrene Sachverständige Gutachter für Grundstücksbewertung und Gutachter für Grundstücksbewertung zur
Verfügung zu stellen.
Grundlage ist eine unabhängige, weisungsfreie, persönliche, gewissenhafte und
unparteiische Erfüllung der Aufgaben. Der Sachverständige, auch Wertermittler, Gutachter, Bewerter oder Schätzer genannt, erstattet die Gutachten entsprechend nach bestem Wissen und Gewissen.
Die öffentliche Bestellung auf dem Gebiet der Immobilienbewertung, ist an strenge, in der Sachverständigenordnung (SVO) genannte Voraussetzungen gebunden, die von der bestellenden
Kammer überprüft und überwacht werden. Sie erleichtert die Suche nach Sachverständigen Gutachtern, die diese Voraussetzungen erfüllen.
Die öffentliche Bestellung ist keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation, die der Aussage
öffentlich bestellter Sachverständiger einen erhöhten Wert verleiht.
Weiterführende Informationen (Links öffnen sich in neuem Fenster):
Für die Wertermittlung erforderliche Informationen
Die Anforderungen an Gutachten auf dem Sachgebiet Immobilienbewertung setzen umfassende Information des Sachverständigen über Ihr Grundstück voraus.
Im Falle von Standardobjekten gehören dazu:
- Auskünfte und Stellungnahmen von Ämtern und Behörden, z.B.:
- Altlastenkataster: Aktueller Auszug
- Baulastenverzeichnis: Eintragungen belastend und begünstigend
- Bauleitplanung: Art und Maß der baulichen Nutzung in dem Gebiet
- Bauordnung: Auflagen, Beschränkungen, Bauvorbescheide, Baugenehmigungen
- Bergbehörde: Objektbezogene bergbehördliche Mitteilung
- Erschließung (Zuwegung, Medien): Umfang, Sicherung, Beiträge
- Grundbuch: Aktueller Auszug, Information über herrschende Rechte
- Kulturdenkmalliste: Aufnahme des Grundstücks
- Liegenschaftskataster: Aktueller Auszug
- Ortsrecht: Lage in durch Satzung bezeichneten Gebieten
- Versorger: Nicht eingetragene Rechte aus der Zeit vor 3.10.1990
- Wasserbuch: Wasserechte, Einleitgenehmigungen
- Sonstige Angaben zum Grundstück, z.B.:
- Boden bzw. Baugrund: Beschaffenheit, Tragfähigkeit, Grundwasser
- schuldrechtliche Vereinbarungen (belastend/begünstigend)
- Überbauten
- Angaben zu baulichen Anlagen, z.B.:
- Baubeschreibungen
- Berechnungen Flächen und Raum
- Bewirtschaftungskosten
- Gebäudepläne
- Modernisierungen, Erweiterungen, Um- und Ausbauten (Art, Umfang, Datum)
- Mängel, Schäden oder Einflüsse: bekannte und ggf. von Sachverständigen der entsprechenden Fachrichtung dokumentierte
- Miet-, Pacht- oder sonstige Nutzungsverhältnisse
- Mieten, Pachten, sonstige Erträge: aktuelle Übersichten
- Nutzungsrechte und Gebäudeeigentum Dritter, z.B. an Garagen
- Wesentliche Vertragsinhalte
- Im Falle von Wohnungs- und Teileigentum zusätzlich:
- Aufteilungsplan, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung
- Verwalter nach WEG und Verwalter Sondereigentum
- Wirtschaftspläne: Gesamt- und Einzel
- Sonstige aus Sicht des Eigentümers bzw. Auftraggebers bezüglich des Grundstücks zu beachtende Umstände
Spezialobjekte, wie Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe- und Industriegrundstücke, Hotels und Gaststätten erfordern weitere branchen- und objektbezogene Informationen.
Grundsätzlich obliegt die Bereitstellung vorgenannter Unterlagen und Informationen dem Auftraggeber.
Übernimmt der Sachverständige bzw. Gutachter diese Aufgabe, kann die Wertermittlung gem. §34 Abs. 5 Nr. 2 HOAI für die Bestimmung des Honorars der Schwierigkeitsstufe zugeordnet werden.
Information
Links
Hier einige Links im Zusammenhang mit beruflichen und sonstigen Interessen
Links
Darin auch
FC Erzgebirge Aue e.V. und
Fiat Panda Club und Forum SuperPanda
von: Kai Birgfeld eMail
Wertermittlung
Person
Kai Birgfeld ist als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt durch die Industrie- und Handelskammer IHK Südwestsachsen Chemnitz Plauen Zwickau, Sachgebiet "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken", das heißt für die Immobilienbewertung oder Bewertung von Immobilien.
Er hat einen Abschluss als "Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten", DIA an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br., erworben,
ist Mitglied im Ring Deutscher Makler, Verband der Immobilienberufe und Hausverwalter e.V., Landesverband Sachsen, mit Sitz in Dresden, dort für die inhaltliche Betreuung des Internetauftrittes des RDM Landesverbandes Sachsen e.V. zuständig,
und vom Regierungspräsidium Chemnitz in den Gutachterausschuß Landkreis Aue-Schwarzenberg bestellt, jetzt Erzgebirgskreis.
Herr Birgfeld wurde als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Jahr 2005 als Mitglied im Bundesverband BVS und Landesverband Sachsen öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. LVS Dresden aufgenommen.
Person
Büro
Das Sachverständigenbüro Kai Birgfeld befindet sich im Zentrum der Stadt 08280 Aue-Bad Schlema, eine Große Kreisstadt im Landkreis Erzgebirgskreis. Nächste größere Städte sind Chemnitz, Plauen, Zwickau, auch Dresden, die Landeshauptstadt von Sachsen und Leipzig sind nicht weit, angrenzende Städte sind Bad Schlema, Lauter, Lößnitz, Schneeberg, Schwarzenberg, der Städtebund Silberberg.
Die günstige Lage gestattet die komfortable Anreise mit verschiedenen Verkehrsmitteln, der Postplatz, Knotenpunkt des ÖPNV im Landkreis Aue-Schwarzenberg, liegt in unmittelbarer Nähe, PKW-Stellplätze befindet sich direkt am Haus.
Büro
Bahnhofstraße 16 - 08280 Aue-Bad Schlema Tel.: 03771/55 35 54 Fax: 03771/55 35 55 Autor: Kai Birgfeld Kai Birgfeld
Gutachten
Unser Sachverständigenbüro präsentiert sich auf diesen Seiten als Partner im Bereich der Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien.
Die Immobilienbewertung, auch Grundstücksbewertung oder Hausbewertung gewinnt in Zeiten wachsender Sensibilität für Preis und Leistung zunehmend an Bedeutung.
Als Gutachter stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung und freue mich, Sie demnächst zu einem Gespräch begrüßen zu dürfen.
Kai Birgfeld.
Willkommen
Leistungen
Wertermittlung bzw. Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke verschiedener Nutzungen, z.B. Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Wohnhaus, Geschäftshaus, Gewerbe, Industrie, Hotel und Gaststätte, Rechte und Belastungen, z.B. Erbbaurecht, Wohnungsrecht, Wegerecht und Leitungsrecht, Nießbrauch, Baulast
und dokumentieren das Ergebnis dieser Bewertung, den Verkehrswert, nachvollziehbar in einem entsprechenden Gutachten, d.h. Verkehrswertgutachten, Wertgutachten oder Hausgutachten genannt.
Leistungen.
Es handelt sich nicht um Leistungen eines Bausachverständigen, jedoch ziehen wir auf Wunsch Gutachter bzw. Sachverständige weiterer Sachgebiete, z.B. Bausachverständige ein.
Auftraggeber
Zu unseren Auftraggebern gehören
- Amtsgerichte (Aue, Auerbach, Hohenstein-Ernstthal, Plauen, Stollberg, Chemnitz, Zwickau), Landgerichte (Chemnitz, Dresden, Görlitz, Plauen, Zwickau), Oberlandesgericht (Dresden), Finanzgericht (Leipzig)
- Private Auftraggeber
- Staatsbetriebe
- Städte und Gemeinden
- Städtische Gesellschaften
- Steuerberater
- Rechtsanwaltskanzleien
Auftraggeber
Informationen
Öffentliche Bestellung von Sachverständigen bzw. Gutachtern
Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen nach § 36 Gewerbeordnung dient dazu, Gerichten, Behörden, der Wirtschaft
und der Allgemeinheit besonders zuverlässige und glaubwürdige sowie auf einem bestimmten Gebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur
Verfügung zu stellen.
Grundlage ist eine unabhängige, weisungsfreie, persönliche, gewissenhafte und
unparteiische Erfüllung der Sachverständigenaufgaben sowie Erstattung der Gutachten entsprechend nach bestem Wissen und Gewissen.
Die öffentliche Bestellung ist an strenge, in der Sachverständigenordnung (SVO) genannte Voraussetzungen gebunden, die von der bestellenden
Kammer überprüft und überwacht werden. Sie erleichtert die Suche nach Sachverständigen, die diese Voraussetzungen erfüllen.
Die öffentliche Bestellung ist keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation, die der Aussage
des Sachverständigen einen erhöhten Wert verleiht.
Eine Befristung des Bestellungszeitraums auf jeweils 5 Jahre stellt sicher, dass Sachverständige die Voraussetzungen, die zu ihrer öffentlichen Bestellung führten, jederzeit erfüllen.
Dazu gehört der Nachweis geordneter Verhältnisse, Erfüllung der Fortbildungspflicht und nicht zuletzt die Qualität der Gutachten.
Weiterführende Informationen (Links öffnen sich in neuem Fenster):
Für die Wertermittlung erforderliche Informationen
Die Anforderungen an Gutachten auf dem Sachgebiet Immobilienbewertung setzen umfassende Information des Sachverständigen über Ihr Grundstück voraus.
Im Falle von Standardobjekten gehören dazu:
- Aktuelle Auskünfte und Stellungnahmen von Ämtern und Behörden, z.B.:
- Altlastenkataster: Aufnahme des Grundstücks
- Baulastenverzeichnis: Eintragungen dienend (Baulast wurde von Ihnen zugunsten eines Nachbarn übernommen) und herrschend (Baulast wurde vom Nachbarn für Ihr Grundstück übernommen)
- Bauleitplanung: Art und Maß der baulichen Nutzung in dem Gebiet
- Bauordnung: Auflagen, Beschränkungen, Bauvorbescheide, Baugenehmigungen
- Bergbehörde: Objektbezogene bergbehördliche Mitteilung
- Erschließung (Zuwegung, Medien): Umfang, Sicherung, offene Beiträge
- Grundbuch: Aktueller Auszug (unbeglaubigt), Information über herrschende und dienende Rechte
- Kulturdenkmalliste: Aufnahme des Grundstücks
- Liegenschaftskataster: Aktueller Auszug
- Ortsrecht: Lage in durch Satzung bezeichneten Gebieten
- Versorger: Nicht eingetragene Rechte aus der Zeit vor 3.10.1990
- Wasserbuch: Wasserechte, Einleitgenehmigungen
- Sonstige Angaben zum Grundstück, z.B.:
- Boden bzw. Baugrund: Beschaffenheit, Tragfähigkeit, Grundwasser
- Grenzüberbauten: auf eigenem oder benachbartem Grundstück
- Natur-, Gewässerschutz usw.: Lage in Schutzgebieten, Auflagen, Beschränkungen
- Notrechte: z.B. für Zuwegungen, Leitungen (belastend/begünstigend)
- schuldrechtliche, nicht im Grundbuch eingetragene Vereinbarungen (belastend/begünstigend)
- Grenzüberbauten auf eigenem oder benachbartem Grundstück
- Angaben zu baulichen Anlagen, z.B.:
- Baubeschreibungen, Raumbuch
- Berechnungen Flächen und Raum
- Bewirtschaftungskosten
- Brandschutz (Rettungswege, Brandverhütungsschauen)
- Energieausweis (bedarfsabhängig oder verbrauchsabhängig; z.T. auch Energiepass genannt)
- Gebäudepläne
- Modernisierungen, Erweiterungen, Um- und Ausbauten: Art, Umfang, Datum
- Mängel, Schäden oder Einflüsse: bekannte und ggf. von Sachverständigen der entsprechenden Fachrichtung dokumentierte
- Radonschutz (Anforderungen im Radonvorsorgegebiet)
- Trinkwasseruntersuchung nach Trinkwasserverordnung
- Miet-, Pacht- oder sonstige Nutzungsverhältnisse
- Mietübersichten und Leerstände, aktuell und frühere Perioden
- Verträge oder Übersichten wesentlicher Vertragsinhalte samt Nachträgen
- Bewirtschaftungskosten, insbesondere Verwaltungs- und Betriebskosten
- Nutzungsrechte und Gebäudeeigentum Dritter, z.B. an Garagen
- Im Falle von Wohnungs- und Teileigentum zusätzlich:
- Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Gemeinschaftsordnung
- Verwalter des gemeinschftlichen Eigentums (WEG-Verwalter) und Verwalter Sondereigentum
- Höhe einer Instandhaltungsrücklage
- Wirtschaftspläne: Gesamt- und Einzel
- Beschluss-Sammlung nach WEG (Beschlussbuch): Übersicht wesentlicher Beschlüsse, die Rechtsnachfolger auch ohne Eintragung im Grundbuch binden, z.B. geplante Baumaßnahmen, Sonderumlagen
- Vereinbarungen der WEG, deren Inhalt noch nicht im Grundbuch eingetragen ist
- Sonstige aus Sicht des Eigentümers bzw. Auftraggebers bezüglich des Grundstücks zu beachtende Umstände
Spezialobjekte, wie Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe- und Industriegrundstücke, Hotels und Gaststätten erfordern weitere branchen- und objektbezogene Informationen.
Grundsätzlich obliegt die Bereitstellung vorgenannter Unterlagen und Informationen dem Auftraggeber.
Information
Links
Hier einige Links im Zusammenhang mit beruflichen und sonstigen Interessen
Links
Darin auch
FC Erzgebirge Aue e.V. und
Fiat Panda Club und Forum SuperPanda
von: Kai Birgfeld eMail