Ermittlung:

  • des Wertes bebauter und unbebauter Grundstücke verschiedener Nutzungen, z.B.:
    • Wohnen (Einfamilienhäuser bis Mehrfamilienhäuser)
    • Wohn- und Teileigentum nach Wohnungseigentumsgesetz (Eigentumswohnungen, Gewerbeeinheiten)
    • Gemischte Nutzungen
    • Handel
    • Gewerbe
    • Industrie
    • Hotel und Gaststätten
  • von Rechten und Belastungen an Grundstücken, z.B.:
    • Baulasten
    • Erbbaurechte
    • Persönliche Dienstbarkeiten, wie Wohn- und Wohnungsrechte, Altenteil, Nießbrauch
    • Grunddienstbarkeiten, wie Wege- und Leitungsrechte, einschließlich Entschädigungen auf Grundlage des Grundbuchbereinigungsgestzes (GBBerG) und der Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenRDV)

Für Zwecke der/des:

  • Vermögensübersicht
  • Erbschaft
  • Eheauseinandersetzung
  • Nachweis des niedrigeren Wertes im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer § 198 BewG (standardisierte finanzamtliche Bewertungsverfahren nach Bewertungsgesetz (BewG) können zu einer erheblichen Differenz zwischen Marktwert und amtlich festgestellten Ergebnis führen, in der Folge zu nicht angemessener Veranlagung zur Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer, z.B. bei geringwertigen bzw. belasteten Grundstücken)
  • Nachlasssachen
  • usw.

Gutachtenbeispiel:

Büro- und Geschäftshaus
(Klick auf den Link öffnet eine .pdf-Datei)

Für die Wertermittlung kommen jeweils geeignete anerkannte Verfahren zur Anwendung. Die Dokumentation der Ergebnisse erfolgt in einem entsprechend begründeten, nachvollziehbar aufgebauten und vollständigen Gutachten.

Persönliche Auftragsbearbeitung richtet jede Wertermittlung an der Beschaffenheit Ihres Grundbesitzes und Ihren Verwendungszwecken aus.


von: Kai Birgfeld eMail