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Die Anforderungen an Gutachten auf dem Sachgebiet Immobilienbewertung setzen umfassende Information des Sachverständigen über Ihr Grundstück voraus.
Im Falle von Standardobjekten gehören dazu:
- Aktuelle Auskünfte und Stellungnahmen von Ämtern und Behörden, z.B.:
- Altlastenkataster: Aufnahme des Grundstücks
- Baulastenverzeichnis: Eintragungen dienend (Baulast wurde von Ihnen zugunsten eines Nachbarn übernommen) und herrschend (Baulast wurde vom Nachbarn für Ihr Grundstück übernommen)
- Bauleitplanung: Art und Maß der baulichen Nutzung in dem Gebiet
- Bauordnung: Auflagen, Beschränkungen, Bauvorbescheide, Baugenehmigungen
- Bergbehörde: Objektbezogene bergbehördliche Mitteilung
- Erschließung (Zuwegung, Medien): Umfang, Sicherung, offene Beiträge
- Grundbuch: Aktueller Auszug (unbeglaubigt), Information über herrschende und dienende Rechte
- Kulturdenkmalliste: Aufnahme des Grundstücks
- Liegenschaftskataster: Aktueller Auszug
- Ortsrecht: Lage in durch Satzung bezeichneten Gebieten
- Versorger: Nicht eingetragene Rechte aus der Zeit vor 3.10.1990
- Wasserbuch: Wasserechte, Einleitgenehmigungen
- Sonstige Angaben zum Grundstück, z.B.:
- Boden bzw. Baugrund: Beschaffenheit, Tragfähigkeit, Grundwasser
- Notrechte, z.B. für Zuwegungen, Leitungen (belastend/begünstigend)
- schuldrechtliche, nicht im Grundbuch eingetragene Vereinbarungen (belastend/begünstigend)
- Grenzüberbauten auf eigenem oder benachbartem Grundstück
- Angaben zu baulichen Anlagen, z.B.:
- Baubeschreibungen, Raumbuch
- Berechnungen Flächen und Raum
- Bewirtschaftungskosten
- Energieausweis (bedarfsabhängig oder verbrauchsabhängig; z.T. auch Energiepass genannt)
- Gebäudepläne
- Modernisierungen, Erweiterungen, Um- und Ausbauten: Art, Umfang, Datum
- Mängel, Schäden oder Einflüsse: bekannte und ggf. von Sachverständigen der entsprechenden Fachrichtung dokumentierte
- Miet-, Pacht- oder sonstige Nutzungsverhältnisse
- Aktuelle Verträge oder Übersichten mit wesentlichen Vertragsinhalten
- Information über Nutzungsrechte und Gebäudeeigentum Dritter, z.B. an Garagen
- Im Falle von Wohnungs- und Teileigentum zusätzlich:
- Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Gemeinschaftsordnung
- Verwalter nach WEG und Verwalter Sondereigentum
- Wirtschaftspläne: Gesamt- und Einzel
- Wichtige Beschlüsse der WEG, z.B. anstehende Baumaßnahmen, Sonderumlagen
- Sonstige aus Sicht des Eigentümers bzw. Auftraggebers bezüglich des Grundstücks zu beachtende Umstände
Spezialobjekte, wie Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe- und Industriegrundstücke, Hotels und Gaststätten erfordern weitere branchen- und objektbezogene Informationen.
Grundsätzlich obliegt die Bereitstellung vorgenannter Unterlagen und Informationen dem Auftraggeber.
Übernimmt der Sachverständige diese Aufgabe, kann die Wertermittlung gem. §34 Abs. 5 Nr. 2 HOAI für die Bestimmung des Honorars der Schwierigkeitsstufe zugeordnet werden.
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