Wertermittlung
Person
Kai Birgfeld ist als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt durch die Industrie- und Handelskammer IHK Südwestsachsen Chemnitz Plauen Zwickau, Sachgebiet "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken", das heißt für die Immobilienbewertung oder Bewertung von Immobilien.
Er hat einen Abschluss als "Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten", DIA an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br., erworben,
ist Mitglied im Ring Deutscher Makler, Verband der Immobilienberufe und Hausverwalter e.V., Landesverband Sachsen, mit Sitz in Dresden, dort für die inhaltliche Betreuung des Internetauftrittes des RDM Landesverbandes Sachsen e.V. zuständig,
und vom Regierungspräsidium Chemnitz in den Gutachterausschuß Landkreis Aue-Schwarzenberg bestellt, jetzt Erzgebirgskreis.
Herr Birgfeld wurde als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Jahr 2005 als Mitglied im Bundesverband BVS und Landesverband Sachsen öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. LVS Dresden aufgenommen.
Person
Büro
Das Sachverständigenbüro Kai Birgfeld befindet sich im Zentrum der Stadt 08280 Aue, eine Große Kreisstadt im Landkreis Erzgebirgskreis. Nächste größere Städte sind Chemnitz, Plauen, Zwickau, auch Dresden, die Landeshauptstadt von Sachsen und Leipzig sind nicht weit, angrenzende Städte sind Bad Schlema, Lauter, Lößnitz, Schneeberg, Schwarzenberg, der Städtebund Silberberg.
Die günstige Lage gestattet die komfortable Anreise mit verschiedenen Verkehrsmitteln, der Postplatz, Knotenpunkt des ÖPNV im Landkreis Aue-Schwarzenberg, liegt in unmittelbarer Nähe, PKW-Stellplätze befindet sich direkt am Haus.
Büro
Gutachten
Unser Sachverständigenbüro präsentiert sich auf diesen Seiten als Partner im Bereich der Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien.
Die Immobilienbewertung, auch Grundstücksbewertung oder Hausbewertung gewinnt in Zeiten wachsender Sensibilität für Preis und Leistung zunehmend an Bedeutung.
Als Gutachter stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung und freue mich, Sie demnächst zu einem Gespräch begrüßen zu dürfen.
Kai Birgfeld.
Willkommen
Leistungen
Wertermittlung bzw. Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke verschiedener Nutzungen, z.B. Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Wohnhaus, Geschäftshaus, Gewerbe, Industrie, Hotel und Gaststätte, Rechte und Belastungen, z.B. Erbbaurecht, Wohnungsrecht, Wegerecht und Leitungsrecht, Nießbrauch, Baulast
und dokumentieren das Ergebnis dieser Bewertung, den Verkehrswert, nachvollziehbar in einem entsprechenden Gutachten, d.h. Verkehrswertgutachten, Wertgutachten oder Hausgutachten genannt.
Leistungen.
Es handelt sich nicht um Leistungen eines Bausachverständigen, jedoch ziehen wir auf Wunsch Sachverständige weiterer Sachgebiete, z.B. Bausachverständige ein.
Auftraggeber
Zu unseren Auftraggebern gehören Amtsgericht, Landgericht, Behörden, private Auftraggeber, Staatsbetrieb, Stadt und Gemeinde, städtische Gesellschaft, Steuerberater, Rechtsanwalt.
Auftraggeber
Informationen
Öffentliche Bestellung von Sachverständigen
Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen nach § 36 Gewerbeordnung dient dazu, Gerichten, Behörden, der Wirtschaft
und der Allgemeinheit besonders zuverlässige und glaubwürdige sowie auf einem bestimmten Gebiet besonders sachkundige und erfahrene Sachverständige für Grundstücksbewertung und Gutachter für Grundstücksbewertung zur
Verfügung zu stellen.
Grundlage ist eine unabhängige, weisungsfreie, persönliche, gewissenhafte und
unparteiische Erfüllung der Aufgaben. Der Sachverständige, auch Wertermittler, Gutachter, Bewerter oder Schätzer genannt, erstattet die Gutachten entsprechend nach bestem Wissen und Gewissen.
Die öffentliche Bestellung auf dem Gebiet der Immobilienbewertung, ist an strenge, in der Sachverständigenordnung (SVO) genannte Voraussetzungen gebunden, die von der bestellenden
Kammer überprüft und überwacht werden. Sie erleichtert die Suche nach Sachverständigen, die diese Voraussetzungen erfüllen.
Die öffentliche Bestellung ist keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation, die der Aussage
öffentlich bestellter Sachverständiger einen erhöhten Wert verleiht.
Weiterführende Informationen (Links öffnen sich in neuem Fenster):
Für die Wertermittlung erforderliche Informationen
Die Anforderungen an Gutachten auf dem Sachgebiet Immobilienbewertung setzen umfassende Information des Sachverständigen über Ihr Grundstück voraus.
Im Falle von Standardobjekten gehören dazu:
- Auskünfte und Stellungnahmen von Ämtern und Behörden, z.B.:
- Altlastenkataster: Aktueller Auszug
- Baulastenverzeichnis: Eintragungen belastend und begünstigend
- Bauleitplanung: Art und Maß der baulichen Nutzung in dem Gebiet
- Bauordnung: Auflagen, Beschränkungen, Bauvorbescheide, Baugenehmigungen
- Bergbehörde: Objektbezogene bergbehördliche Mitteilung
- Erschließung (Zuwegung, Medien): Umfang, Sicherung, Beiträge
- Grundbuch: Aktueller Auszug, Information über herrschende Rechte
- Kulturdenkmalliste: Aufnahme des Grundstücks
- Liegenschaftskataster: Aktueller Auszug
- Ortsrecht: Lage in durch Satzung bezeichneten Gebieten
- Versorger: Nicht eingetragene Rechte aus der Zeit vor 3.10.1990
- Wasserbuch: Wasserechte, Einleitgenehmigungen
- Sonstige Angaben zum Grundstück, z.B.:
- Boden bzw. Baugrund: Beschaffenheit, Tragfähigkeit, Grundwasser
- schuldrechtliche Vereinbarungen (belastend/begünstigend)
- Überbauten
- Angaben zu baulichen Anlagen, z.B.:
- Baubeschreibungen
- Berechnungen Flächen und Raum
- Bewirtschaftungskosten
- Gebäudepläne
- Modernisierungen, Erweiterungen, Um- und Ausbauten (Art, Umfang, Datum)
- Mängel, Schäden oder Einflüsse: bekannte und ggf. von Sachverständigen der entsprechenden Fachrichtung dokumentierte
- Miet-, Pacht- oder sonstige Nutzungsverhältnisse
- Mieten, Pachten, sonstige Erträge: aktuelle Übersichten
- Nutzungsrechte und Gebäudeeigentum Dritter, z.B. an Garagen
- Wesentliche Vertragsinhalte
- Im Falle von Wohnungs- und Teileigentum zusätzlich:
- Aufteilungsplan, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung
- Verwalter nach WEG und Verwalter Sondereigentum
- Wirtschaftspläne: Gesamt- und Einzel
- Sonstige aus Sicht des Eigentümers bzw. Auftraggebers bezüglich des Grundstücks zu beachtende Umstände
Spezialobjekte, wie Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe- und Industriegrundstücke, Hotels und Gaststätten erfordern weitere branchen- und objektbezogene Informationen.
Grundsätzlich obliegt die Bereitstellung vorgenannter Unterlagen und Informationen dem Auftraggeber.
Übernimmt der Sachverständige diese Aufgabe, kann die Wertermittlung gem. §34 Abs. 5 Nr. 2 HOAI für die Bestimmung des Honorars der Schwierigkeitsstufe zugeordnet werden.
Information
Links
Hier einige Links im Zusammenhang mit beruflichen und sonstigen Interessen
Links
Darin auch
FC Erzgebirge Aue e.V. und
Fiat Panda Club und Forum SuperPanda
Wertermittlung
Person
Kai Birgfeld ist als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt durch die Industrie- und Handelskammer IHK Südwestsachsen Chemnitz Plauen Zwickau, Sachgebiet "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken", das heißt für die Immobilienbewertung oder Bewertung von Immobilien.
Er hat einen Abschluss als "Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten", DIA an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br., erworben,
ist Mitglied im Ring Deutscher Makler, Verband der Immobilienberufe und Hausverwalter e.V., Landesverband Sachsen, mit Sitz in Dresden, dort für die inhaltliche Betreuung des Internetauftrittes des RDM Landesverbandes Sachsen e.V. zuständig,
und vom Regierungspräsidium Chemnitz in den Gutachterausschuß Landkreis Aue-Schwarzenberg bestellt, jetzt Erzgebirgskreis.
Herr Birgfeld wurde als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Jahr 2005 als Mitglied im Bundesverband BVS und Landesverband Sachsen öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. LVS Dresden aufgenommen.
Person
Büro
Das Sachverständigenbüro Kai Birgfeld befindet sich im Zentrum der Stadt 08280 Aue, eine Große Kreisstadt im Landkreis Erzgebirgskreis. Nächste größere Städte sind Chemnitz, Plauen, Zwickau, auch Dresden, die Landeshauptstadt von Sachsen und Leipzig sind nicht weit, angrenzende Städte sind Bad Schlema, Lauter, Lößnitz, Schneeberg, Schwarzenberg, der Städtebund Silberberg.
Die günstige Lage gestattet die komfortable Anreise mit verschiedenen Verkehrsmitteln, der Postplatz, Knotenpunkt des ÖPNV im Landkreis Aue-Schwarzenberg, liegt in unmittelbarer Nähe, PKW-Stellplätze befindet sich direkt am Haus.
Büro
Gutachten
Unser Sachverständigenbüro präsentiert sich auf diesen Seiten als Partner im Bereich der Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien.
Die Immobilienbewertung, auch Grundstücksbewertung oder Hausbewertung gewinnt in Zeiten wachsender Sensibilität für Preis und Leistung zunehmend an Bedeutung.
Als Gutachter stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung und freue mich, Sie demnächst zu einem Gespräch begrüßen zu dürfen.
Kai Birgfeld.
Willkommen
Leistungen
Wertermittlung bzw. Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke verschiedener Nutzungen, z.B. Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Wohnhaus, Geschäftshaus, Gewerbe, Industrie, Hotel und Gaststätte, Rechte und Belastungen, z.B. Erbbaurecht, Wohnungsrecht, Wegerecht und Leitungsrecht, Nießbrauch, Baulast
und dokumentieren das Ergebnis dieser Bewertung, den Verkehrswert, nachvollziehbar in einem entsprechenden Gutachten, d.h. Verkehrswertgutachten, Wertgutachten oder Hausgutachten genannt.
Leistungen.
Es handelt sich nicht um Leistungen eines Bausachverständigen, jedoch ziehen wir auf Wunsch Sachverständige weiterer Sachgebiete, z.B. Bausachverständige ein.
Auftraggeber
Zu unseren Auftraggebern gehören Amtsgericht, Landgericht, Behörden, private Auftraggeber, Staatsbetrieb, Stadt und Gemeinde, städtische Gesellschaft, Steuerberater, Rechtsanwalt.
Auftraggeber
Informationen
Öffentliche Bestellung von Sachverständigen
Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen nach § 36 Gewerbeordnung dient dazu, Gerichten, Behörden, der Wirtschaft
und der Allgemeinheit besonders zuverlässige und glaubwürdige sowie auf einem bestimmten Gebiet besonders sachkundige und erfahrene Sachverständige für Grundstücksbewertung und Gutachter für Grundstücksbewertung zur
Verfügung zu stellen.
Grundlage ist eine unabhängige, weisungsfreie, persönliche, gewissenhafte und
unparteiische Erfüllung der Aufgaben. Der Sachverständige, auch Wertermittler, Gutachter, Bewerter oder Schätzer genannt, erstattet die Gutachten entsprechend nach bestem Wissen und Gewissen.
Die öffentliche Bestellung auf dem Gebiet der Immobilienbewertung, ist an strenge, in der Sachverständigenordnung (SVO) genannte Voraussetzungen gebunden, die von der bestellenden
Kammer überprüft und überwacht werden. Sie erleichtert die Suche nach Sachverständigen, die diese Voraussetzungen erfüllen.
Die öffentliche Bestellung ist keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation, die der Aussage
öffentlich bestellter Sachverständiger einen erhöhten Wert verleiht.
Weiterführende Informationen (Links öffnen sich in neuem Fenster):
Für die Wertermittlung erforderliche Informationen
Die Anforderungen an Gutachten auf dem Sachgebiet Immobilienbewertung setzen umfassende Information des Sachverständigen über Ihr Grundstück voraus.
Im Falle von Standardobjekten gehören dazu:
- Auskünfte und Stellungnahmen von Ämtern und Behörden, z.B.:
- Altlastenkataster: Aktueller Auszug
- Baulastenverzeichnis: Eintragungen belastend und begünstigend
- Bauleitplanung: Art und Maß der baulichen Nutzung in dem Gebiet
- Bauordnung: Auflagen, Beschränkungen, Bauvorbescheide, Baugenehmigungen
- Bergbehörde: Objektbezogene bergbehördliche Mitteilung
- Erschließung (Zuwegung, Medien): Umfang, Sicherung, Beiträge
- Grundbuch: Aktueller Auszug, Information über herrschende Rechte
- Kulturdenkmalliste: Aufnahme des Grundstücks
- Liegenschaftskataster: Aktueller Auszug
- Ortsrecht: Lage in durch Satzung bezeichneten Gebieten
- Versorger: Nicht eingetragene Rechte aus der Zeit vor 3.10.1990
- Wasserbuch: Wasserechte, Einleitgenehmigungen
- Sonstige Angaben zum Grundstück, z.B.:
- Boden bzw. Baugrund: Beschaffenheit, Tragfähigkeit, Grundwasser
- schuldrechtliche Vereinbarungen (belastend/begünstigend)
- Überbauten
- Angaben zu baulichen Anlagen, z.B.:
- Baubeschreibungen
- Berechnungen Flächen und Raum
- Bewirtschaftungskosten
- Gebäudepläne
- Modernisierungen, Erweiterungen, Um- und Ausbauten (Art, Umfang, Datum)
- Mängel, Schäden oder Einflüsse: bekannte und ggf. von Sachverständigen der entsprechenden Fachrichtung dokumentierte
- Miet-, Pacht- oder sonstige Nutzungsverhältnisse
- Mieten, Pachten, sonstige Erträge: aktuelle Übersichten
- Nutzungsrechte und Gebäudeeigentum Dritter, z.B. an Garagen
- Wesentliche Vertragsinhalte
- Im Falle von Wohnungs- und Teileigentum zusätzlich:
- Aufteilungsplan, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung
- Verwalter nach WEG und Verwalter Sondereigentum
- Wirtschaftspläne: Gesamt- und Einzel
- Sonstige aus Sicht des Eigentümers bzw. Auftraggebers bezüglich des Grundstücks zu beachtende Umstände
Spezialobjekte, wie Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe- und Industriegrundstücke, Hotels und Gaststätten erfordern weitere branchen- und objektbezogene Informationen.
Grundsätzlich obliegt die Bereitstellung vorgenannter Unterlagen und Informationen dem Auftraggeber.
Übernimmt der Sachverständige diese Aufgabe, kann die Wertermittlung gem. §34 Abs. 5 Nr. 2 HOAI für die Bestimmung des Honorars der Schwierigkeitsstufe zugeordnet werden.
Information
Links
Hier einige Links im Zusammenhang mit beruflichen und sonstigen Interessen
Links
Darin auch
FC Erzgebirge Aue e.V. und
Fiat Panda Club und Forum SuperPanda